Die Wählerlisten für die Kirchenvorstandswahl 2026 liegen aus!

Für die Wahl des neuen Kirchenvorstandes am 20. September 2026 können ab sofort die Wählerlisten eingesehen werden.
Zu den Öffnungszeiten der Pfarrämter kann man kommen und überprüfen lassen, ob man als Gemeindeglied wirklich erfasst ist. Auch nach den Gottesdiensten an den kommenden Sonntagen besteht dafür die Möglichkeit.

Die Wählerlisten erfassen alle, die zur KV-Wahl zugelassen sind. Das sind alle getauften und konfirmierten Gemeindeglieder ab 14 Jahre. Die Listen sind aufgegliedert nach den 5 Wahlbezirken:
1.) Planitz mit Neuplanitz, Cainsdorf und Rottmannsdorf
2.) Ebersbrunn
3.) Lichtentanne;
4.) Schönfels
5.) Bahnhofsvorstadt (Luther)

Beim Verteilen der Kirchgeldbrief stellt sich manchmal heraus, dass es hier und dort Unregelmäßigkeiten gibt.
Wenn Ihnen das in den letzten Jahren aufgefallen ist, dann lassen Sie prüfen, ob Sie auf der Liste der Wähler stehen.
Wichtig ist dabei, dass Ihr Name auch dem richtigen Wahlbezirk zugeordnet ist. Denn nur dort sind Sie wahlberechtigt! (In der Regel ist das der Ort bzw. der Bereich, in dem Sie wohnen.)
Wenn in den letzten Jahren (vor der Zusammenlegung der Gemeinden 2026) eine Umgemeindung erfolgt ist,
sollte auch hier geprüft werden, ob Sie auf der richtigen Wählerliste für den entsprechenden Wahlbezirk stehen.

Die Wählerlisten können bis zum Ende des Monats Juli eingesehen und korrigiert werden.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Vielen Dank!

Pfr. Michael Schünke

Pfarrer

Annett Dürr

Sekretärin des Pfarramts

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